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   BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22   

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https://dejure.org/2024,6018
BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22 (https://dejure.org/2024,6018)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2024 - VIII ZR 238/22 (https://dejure.org/2024,6018)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22 (https://dejure.org/2024,6018)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § ... 544 Abs. 9 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 224 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO, § 348 Satz 2, §§ 320, 322 BGB, § 346 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt gesetzte Frist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt die Frist!

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Fristgerechter Eingang eines Fristverlängerungsantrags auch bei unzutreffendem Aktenzeichen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22

    Verfassungsbeschwerde nach amtsgerichtlicher Übergehung eines

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
    Das Berufungsgericht darf eine Berufung nicht gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückweisen, ohne zuvor über den rechtzeitig eingegangenen Antrag des Berufungsführers auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO entschieden zu haben (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 [für den Erlass eines klageabweisenden Urteils vor Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der gesetzten Replikfrist]).

    Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10, NJW 2013, 925 und Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

    Vielmehr liegt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich auch dann vor, wenn das Gericht einen fristgerecht eingegangenen Antrag auf Verlängerung der zu einer Stellungnahme gesetzten Frist übergeht und seine den Rechtszug abschließende Entscheidung erlässt, ohne über den Fristverlängerungsantrag entschieden zu haben (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 21, 23 [Urteil ohne Entscheidung über Antrag zur Verlängerung der gesetzten Frist zur Replik]).

    Für den fristgerechten Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 unter II 2; NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

    Für den fristgerechten Eingang des Fristverlängerungsantrags der Beklagten war deshalb allein entscheidend, dass dieser vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Berufungsgerichts gelangt war (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, aaO).

    Denn es geht hier nicht um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 27, 29; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

  • BGH, 10.06.2003 - VIII ZB 126/02

    Wirksamkeit eines Fristverlängerungsantrags bei Angabe eines falschen

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
    Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10, NJW 2013, 925 und Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

    Für den fristgerechten Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 unter II 2; NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

    Diese soll lediglich die Weiterleitung innerhalb des Gerichts erleichtern und für eine rasche Bearbeitung sorgen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, aaO).

    Für den fristgerechten Eingang des Fristverlängerungsantrags der Beklagten war deshalb allein entscheidend, dass dieser vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Berufungsgerichts gelangt war (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, aaO).

    Denn es geht hier nicht um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 27, 29; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
    Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10, NJW 2013, 925 und Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

    Für den fristgerechten Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 unter II 2; NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

    Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
    Danach gebietet Art. 103 Abs. 1 GG, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 228, 233 f.; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 1528/14, juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 20).

    Dabei verbürgt die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, NJW 2022, 3413 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 20; jeweils mwN).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
    Danach gebietet Art. 103 Abs. 1 GG, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 228, 233 f.; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 1528/14, juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 20).
  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 1528/14

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, dass die Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
    Danach gebietet Art. 103 Abs. 1 GG, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 228, 233 f.; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 1528/14, juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 20).
  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 226/19

    Rückabwicklungsklage wegen des Kaufs eines vom sog. Dieselskandal betroffenen

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
    Diesem soll Gelegenheit gegeben werden, sich zu der vom Berufungsgericht beabsichtigten Zurückweisung seines Rechtsmittels zu äußern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699 Rn. 5 mwN; vom 29. September 2021 - VIII ZR 226/19, juris Rn. 31) und dem Berufungsgericht Gesichtspunkte zu unterbreiten, die seiner Auffassung nach eine Beschlusszurückweisung hindern (vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 97 f.).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 47 mwN).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
    Zudem dürfte sich die Beklagte dann wegen der Unmöglichkeit der Gegenleistung nicht mehr im Verzug mit der Annahme des Fahrzeugs befunden haben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 6).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates (vgl. BVerfGE 81, 123, 129).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17

    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei Absehen von einer gebotenen

  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 211/14

    Rechtliches Gehör: Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rüge einer im

  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

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